Der aktuelle Rechts- und Steuertipp*
Stand: 21. Januar 2012
Erstanmeldungen zum Handelsregister müssen wertfrei sein
Bei der Erstanmeldung einer GmbH hat das Registergericht zu prüfen, ob der bestellte Geschäftsführer die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Es wird auch geprüft, ob der Bestellung gesetzliche Bestellungshindernisse entgegenstehen. Insbesondere müssen die Registerrichter darauf achten, dass hinsichtlich der Person des Geschäftsführers kein in Bezug auf die GmbH relevantes Berufs- beziehungsweise Gewerbeausübungsverbot aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde vorliegt.
Konsequenzen
aus diesem Szenario für Sie:
Die Versicherung, die ein GmbH-Geschäftsführer bei der Erstanmeldung zu seiner Person vor den Handelsregisterrichtern abgeben muss, darf keine eigenen Wertungen enthalten. Die Versicherung, dass der Geschäftsführer über die Geschäftsführer-Eignung verfügt, muss umfassend und eindeutig formuliert sein (OLG Frankfurt/Main vom 11.07.2011 – 20 W 246/11). Ist sie das nicht, können und werden die Registerrichter die Eintragung ablehnen.
* ohne Gewähr